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12.07.2019
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Schweden: Urteil zu Einwilligungsgesetz
Stockholm. In Schweden hat das Oberste Gericht erstmals ein Urteil auf Grundlage des vor einem Jahr in Kraft getretenen Einwilligungsgesetzes zur Zustimmung beim Sex gesprochen. Ein 27jähriger Mann wurde von den Stockholmer Richtern unter anderem wegen sogenannter unachtsamer Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass eine Person, die gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gebracht werde, nicht ausdrücklich nein sagen oder anderweitig ihre Weigerung ausdrücken müsse.
Das Gesetz legt fest, dass beide Partner ausdrücklich und klar erkennbar mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden sein müssen. Alles andere wird als Vergewaltigung gewertet, auch wenn sich der Partner nicht körperlich wehrt oder nein sagt. Passivität soll damit nicht als stilles Einverständnis interpretiert werden können. (dpa/jW)
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