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Küken

Richter schreddern

Tiere darf man ohne vertretbaren vernünftigen Grund nicht unnötig quälen. So schreibt es zumindest der Tierschutz vor. Beim Kükenschreddern setzte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag ein anderes Urteil durch und erlaubt vorläufig weiter das Schreddern der männlichen Küken (BVerwG 3 C 28.16 und 3 C 29.16), weil die Geschlechtsbestimmung der Küken vor dem Schlüpfen schwierig ist.

Sonst wären die Betriebe laut dem Gericht gezwungen, »zunächst mit hohem Aufwand eine Aufzucht der männlichen Küken zu ermöglichen, um dann voraussichtlich wenig später ein Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei einzurichten. Die Vermeidung einer solchen doppelten Umstellung ist in Anbetracht der besonderen Umstände ein vernünftiger Grund für die vorübergehende Fortsetzung der bisherigen Praxis.«

Das sieht die Kükengewerkschaft anders. Laut Beschluss der Kükengewerkschaft ist das Schreddern von Richtern mit sofortiger Wirkung erlaubt. Auf die Geschlechtsbestimmung der Richter kann verzichtet werden. In Anbetracht mancher Urteile der höchsten Gerichte ist das ein vernünftiges Verfahren mit einem vernünftigen Grund.

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.06.2019, Seite 10, Feuilleton

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