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FDP will nicht gegen Paragraph 219 a klagen

Berlin. Die Grünen und die Partei Die Linke fordern die FDP auf, sich an einer Verfassungsklage gegen die Neuregelung des Informationsverbots für Schwangerschaftsabbrüche zu beteiligen. Cornelia Möhring von den Linken sagte am Freitag zu dpa: »Warum die FDP nun kneifen könnte, ist uns ein Rätsel.« FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae hatte die Erfolgsaussichten prüfen lassen und will auf dieser Grundlage seiner Fraktion nicht zu einer Klage gegen den Paragraphen 219 a des Strafgesetzbuches raten. Ohne die FDP kämen Grüne und Linke nicht auf die für eine Normenkontrollklage notwendigen 25 Prozent der Abgeordneten des Bundestags. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.05.2019, Seite 2, Inland

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