Zum Inhalt der Seite

Chemnitzer Messerangriff: Prozessbeginn in Dresden

Dresden. Zu Beginn des Prozesses um den tödlichen Messerangriff in Chemnitz, nach dem es im vergangenen Jahr zu mehrtägigen neonazistischen Demonstrationen in der sächsischen Stadt gekommen war, hat die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens gefordert. Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Syrer Alaa S. vor, am 26. August 2018 gemeinsam mit einem anderen, flüchtigen Tatverdächtigen den 35jährigen Daniel H. erstochen zu haben. Die Verteidigung hält die Beweislage gegen ihren Mandanten allerdings für dürftig. Tatablauf, Tatbeteiligung und Motiv seien unklar. (dpa/AFP/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 19.03.2019, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!