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Finanzaufsicht zieht Reißleine bei »Wirecard«

Frankfurt am Main. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat nach dem Absturz des Aktienkurses des Finanzdienstleisters Wirecard neue Leerverkäufe untersagt, wie die Behörde am Montag mitteilte. Das Verbot, mittels Leerverkäufen auf fallende Aktienkurse zu setzen, gelte bis zum 18. April. Die Bafin befürchtet durch die jüngsten Kursausschläge bei Wirecard in Folge von Medienberichten über angebliche finanzielle Unregelmäßigkeiten bei dem Zahlungsabwickler »eine ernstzunehmende Bedrohung für das Marktvertrauen in Deutschland«. Die im Leitindex Dax enthaltene Wirecard-Aktie hatte in den vergangenen Tagen rund 40 Prozent ihrer Marktkapitalisierung eingebüßt. »In der derzeitigen Situation besteht das Risiko, dass die Verunsicherung des Marktes zunimmt und sich zu einer generellen Marktverunsicherung ausweitet«, betonte die Bafin. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.02.2019, Seite 9, Kapital & Arbeit

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