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NGG und Ministerium wollen Rider schützen

Hamburg. Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) und das Bundesarbeitsministerium (BMAS) fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme, der soziale Schutz müsse auch für Essenslieferanten in der Plattformökonomie gelten. Unerheblich sei dabei, ob die Tätigkeit als Angestellter oder Selbständiger ausgeübt werde. Das geht aus einer Erklärung der NGG vom vergangenen Donnerstag hervor. Die Bundesregierung wolle das Statusfeststellungsverfahren, mit dem der Umgehung von Sozialversicherungspflicht begegnet werden soll, für Selbstständige vereinfachen. Eine neu gegründete »Denkfabrik Digitale Arbeit« des BMAS soll sich mit der tatsächlichen und rechtlichen Verfasstheit von Vertragsverhältnissen auf dem Gebiet der Plattformökonomie auseinandersetzen. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.02.2019, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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