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Urteil wegen Häftlingsmisshandlung

Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg hat Griechenland wegen der Misshandlung von elf Häftlingen verurteilt. Der griechische Staat muss den Gefängnisinsassen insgesamt 110.000 Euro Entschädigung zahlen, wie das Gericht am Donnerstag urteilte. Beschwerde eingelegt hatten mehrere Häftlinge des Gefängnisses in Grevana. Sie hatten geltend gemacht, dass sie bei einer Zellendurchsuchung im April 2013 misshandelt worden seien. Das Urteil kann innerhalb von drei Monaten angefochten werden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.11.2018, Seite 6, Ausland

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