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Geringere Sozialbeiträge bei niedrigem Lohn

Kassel. Beschäftigte, deren Einkommen etwa wegen einer Altersteilzeitvereinbarung unter 850 Euro sinkt, müssen nicht mehr die vollen Sozialbeiträge zahlen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil. Danach gelten Vergünstigungen in der sogenannten Gleitzone für Geringverdiener auch dann, wenn ein höheres Einkommen in die Gleitzone absinkt. Das BSG widersprach damit der »Deutschen Rentenversicherung Bund«. Das Urteil ist zu finden unter dem Aktenzeichen B 12 R 4/18 R. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.08.2018, Seite 5, Inland

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