Zum Inhalt der Seite

Ansprüche auf Vermögen von Naziopfern offen

Berlin. Die Aufarbeitung von Vermögensverlusten von Verfolgten des Naziregimes ist in Ostdeutschland noch nicht abgeschlossen. Auf etwa 5.000 Vermögenswerte gebe es Ansprüche, über die noch nicht abschließend entschieden worden ist, teilte das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) am Dienstag gegenüber dpa mit. Zu den erwähnten Werten zählen neben Flurstücken auch Unternehmen, Firmenbeteiligungen und »bewegliche Sachen«, wie etwa Konten oder Hausrat. in der DDR wurden laut Bundesamt die Vermögensverluste der Faschismusopfer bis auf wenige Ausnahmen nicht ausgeglichen. Wann die Bearbeitung der Ansprüche voraussichtlich erledigt sein wird, konnte die Behörde nicht mitteilen. In zahlreichen Fällen warte man auf Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, die notwendige Recherche in den noch offenen Verfahren sei zum Teil sehr zeitaufwendig. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 08.08.2018, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!