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Ansprüche auf Vermögen von Naziopfern offen

Berlin. Die Aufarbeitung von Vermögensverlusten von Verfolgten des Naziregimes ist in Ostdeutschland noch nicht abgeschlossen. Auf etwa 5.000 Vermögenswerte gebe es Ansprüche, über die noch nicht abschließend entschieden worden ist, teilte das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) am Dienstag gegenüber dpa mit. Zu den erwähnten Werten zählen neben Flurstücken auch Unternehmen, Firmenbeteiligungen und »bewegliche Sachen«, wie etwa Konten oder Hausrat. in der DDR wurden laut Bundesamt die Vermögensverluste der Faschismusopfer bis auf wenige Ausnahmen nicht ausgeglichen. Wann die Bearbeitung der Ansprüche voraussichtlich erledigt sein wird, konnte die Behörde nicht mitteilen. In zahlreichen Fällen warte man auf Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, die notwendige Recherche in den noch offenen Verfahren sei zum Teil sehr zeitaufwendig. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.08.2018, Seite 2, Inland

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