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Aus: Ausgabe vom 01.08.2018, Seite 4 / Inland

Ultimatum im Fall Sami A. abgelaufen

Düsseldorf. Im Verfahren um die Abschiebung des als »Gefährder« eingestuften Sami A. (jW berichtete) ist eine wichtige Frist abgelaufen. In der Nacht zum Mittwoch um 24.00 Uhr endete für die Ausländerbehörde in Bochum ein Ultimatum für seine Rückholung. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat unter Androhung eines Zwangsgelds von 10.000 Euro verlangt, Sami A. bis dahin aus Tunesien zurückzuholen. Das Verwaltungsgericht wartet ab, ob die Anwältin von Sami A. am Mittwoch beantragen wird, die Summe einzufordern. Sami A. ist in Tunesien aus der Haft entlassen worden. Er darf das Land aber nicht verlassen, bis Ermittlungen gegen ihn abgeschlossen sind. (dpa/jW)

Leserbriefe zu diesem Artikel:

  • Elgin Fischbach: Gutes Vorbild Die Ausländerbehörde in Bochum als juristische Person hält es also nicht für nötig, sich – wie jeder Bürger unseres Landes – an Gerichtsvorgaben zu halten. Anders lässt sich deren ignorantes bzw. will...

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