-
01.08.2018
- → Inland
2.500 Euro Strafe für kaputte Nationalfahne
Berlin. Weil er eine zerschnittene Deutschlandfahne an seinem Arbeitsplatz aufgehängt und Bilder der kaputten Flagge ins Internet gestellt hat, muss ein 38jähriger 2.500 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den Mann am Dienstag der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole schuldig. Das Verhalten sei nicht mehr vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es. Der Angeklagte hatte erklärt, er habe im Juni 2016 an der Tür seines Büros eine Deutschlandfahne mit abgetrenntem goldenen Streifen gefunden. Er habe diese fotografiert und gepostet, gab er zu. Dazu hatte er geschrieben, dass man so »ein Zeichen setzen« könne. (dpa/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
