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03.05.2018
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Hinweis
In der jW-Ausgabe vom 2. Mai ist uns bedauerlicherweise ein Fehler unterlaufen. Bei dem Artikel »Fahnenmeer in Havanna« auf Seite 6 fehlte der Name des Autors. Dabei handelt es sich um Volker Hermsdorf. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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