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Adidas verteidigt Streifen am Schuh

Luxemburg. Der Sportartikelhersteller Adidas hat im Streit mit einem Konkurrenten um die bekannten seitlichen Streifen an Schuhen vor dem Europäischen Gerichtshof einen Erfolg errungen. Das Ansehen der Marke werde durch das Benutzen der Streifen in unlauterer Weise ausgenutzt, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag. Sie bestätigten damit Entscheidungen des EU-Markenamts und wiesen Klagen des Unternehmens Shoe Branding Europe zurück (Rechtssachen T-85/16 und T-629/16).

Die belgische Firma hatte 2009 und 2011 Schuhe mit zwei parallelen Querstreifen beim EU-Markenamt schützen lassen wollen. Dagegen legte Adidas Einspruch ein. Obwohl die Streifen bei den Belgiern anders verliefen und es schließlich nur zwei waren, bekam der deutsche Konzern recht. Weil die Ähnlichkeit beider Marken zu groß sei, gab das EU-Markenamt den Widersprüchen von Adidas statt und lehnte die Eintragung als Marke ab. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.03.2018, Seite 9, Kapital & Arbeit

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