Zum Inhalt der Seite

Klage deutscher Stahlwerke unzulässig

Luxemburg. Unternehmen in der BRD mit hohem Stromverbrauch müssen sich nach einem Gutachten für den Europäischen Gerichtshof wohl auf Nachzahlungen bei der Ökostromumlage einstellen. Der zuständige Generalanwalt, Manuel Campos Sanchez-Bordona, hält die Klage von vier Stahlwerken der Gruppe Georgsmarienhütte gegen Nachforderungen für unzulässig, wie aus den am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen hervorgeht. In der BRD wurden 2012 stromintensiven Betrieben Ausnahmen gewährt. Die EU-Kommission wertet sie teilweise als unzulässige Beihilfe. Die Bundesregierung forderte das Geld unter anderem von der Stahlwerkgruppe zurück. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 28.02.2018, Seite 9, Kapital & Arbeit

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!