-
26.01.2018
- → Inland
Plädoyers im »Altermedia«-Prozess
Stuttgart. Der Hauptangeklagte im Prozess um das inzwischen verbotene neofaschistische Internetportal »Altermedia« soll nach dem Willen des Generalbundesanwalts dreieinhalb Jahre in Haft. Es sei erwiesen, dass sich der 28 Jahre alte Informatiker unter anderem der Gründung einer kriminellen Vereinigung, der Rädelsführerschaft und der Volksverhetzung schuldig gemacht habe, sagten zwei Bundesanwälte am Donnerstag in ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim. Für drei Mitangeklagte forderten sie Bewährungsstrafen von zwischen einem und zwei Jahren. Der Prozess wird am 1. Februar mit den Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!