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Apothekenautomat nicht gesetzeskonform

Mosbach. Die Versandapotheke Doc-Morris darf nach einer Entscheidung des Landgerichts Mosbach einen Automaten in Hüffenhardt (Neckar-Odenwald-Kreis) nicht mehr betreiben. Die Richter bestätigten am Donnerstag eine einstweilige Verfügung zu dessen Schließung. Zur Begründung hieß es, die in Hüffenhardt praktizierte Abgabe von Arzneimitteln verstoße gegen das Arzneimittelgesetz und sei wettbewerbswidrig. Doc-Morris argumentierte, bei dem Geschäft mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln handele es sich um Versandhandel. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.12.2017, Seite 5, Inland

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