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BND muss Metadaten löschen

Leipzig. Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss gesicherte Daten über telefonische Auslandsgespräche löschen. Für deren Speicherung gibt es bisher keine Rechtsgrundlage, so das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil. Es gab damit einer Klage von »Reporter ohne Grenzen« und dem Berliner Rechtsanwalt Niko Härting gegen das BND-Analysesystem »Veras« statt. Darin speichert der BND seit 2002 »Metadaten«, strukturierte Verbindungsinformationen von Auslandsgesprächen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.12.2017, Seite 4, Inland

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