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Länderkammer will ­Kinderrechte stärken

Berlin. Bei der Bundesratssitzung am Freitag wurde eine grundgesetzliche Stärkung der Kinderrechte in die Fachausschüsse überwiesen. Der Antrag der Föderalstaaten Brandenburg, Berlin und Thüringen zielt darauf ab, Kinderrechte in den Verfassungstext der Bundesrepublik aufzunehmen. Das Kindeswohl solle infolge der Änderung des Grundgesetzes (GG) bei allen öffentlichen und privaten Einrichtungen Vorrang genießen, heißt es in dem Antrag. Zuletzt hatte die Länderkammer dies 2011 gefordert. In den Landesverfassungen einiger BRD-Länder sind entsprechende Texte zu finden. Die Verfassung der DDR berücksichtigte Kinderrechte in allen Fassungen seit 1949. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.11.2017, Seite 2, Inland

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