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Vorwürfe gegen Schlecker abgeschwächt

Stuttgart. Im Prozess gegen den Exdrogeriemarktchef Anton Schlecker hat die Staatsanwaltschaft ihre Vorwürfe abgeschwächt. Man gehe inzwischen davon aus, dass Schlecker erst Ende 2010 klar gewesen sei, dass die Zahlungsunfähigkeit drohte, sagten die Ankläger am Montag vor dem Stuttgarter Landgericht. Zuvor waren sie davon ausgegangen, dass er schon Ende 2009 Kenntnis darüber hatte und trotzdem Firmenvermögen an seine Familie verschob. Der entsprechende Zeitpunkt ist ein Knackpunkt in dem Prozess: Je später er angesetzt wird, desto besser für Schlecker und seine Kinder. Die Insolvenzanmeldung erfolgte erst im Januar 2012. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.10.2017, Seite 5, Inland

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