-
30.06.2017
- → Feuilleton
Moment Everest. Morgens um fünf, nur so
Süße, hart springst du mit mir um
und gehst mit mir nicht vor,
sondern ins Gericht,
also ins Herz und ins Gesicht.
Das steht dir
so zu wie mir.
Wir sind erwachsen genug,
uns weniger als alles zu geben.
Glaubst oder meinst du
– (aber meinen ist für Idioten,
die von Meinungsfreiheit quaken,
weil sie die Freiheit zur Wahrheit hassen) –,
ich wollte etwas oder jemanden anderes?
Wenn ich morgens um fünf
die Vögel singen höre
und die Katzen füttere,
weiß ich, wie schön das Leben ist
und schöner nur noch sein kann mit dir.
Und dann, bitte verzeih die Grobheit,
mit der ich meine Worte für dich wähle,
ist mir die ganze Scheißrestwelt
zumindest für diese Momente einfach egal.
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!