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NSU-Mitangeklagter in Zwickau verurteilt

Zwickau. André Eminger, Mitangeklagter im Münchner NSU-Prozess, ist vom Amtsgericht Zwickau in anderer Sache wegen Körperverletzung und Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Kammer sah als erwiesen an, dass der mutmaßliche Terrorhelfer einen heute 19jährigen verprügelt, getreten und mit dem Tode bedroht hat. Das Gericht verhängte am Montag eine Geldstrafe von 52 Tagessätzen à 13 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Münchner Prozess um die Mord- und Anschlagsserie des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) ist Eminger wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Er stand bis zu deren Bekanntwerden im November 2011 mit dem mutmaßlichen NSU-Kerntrio in Kontakt. Der Verdacht, dass er am Erstellen des als Bekennervideo gewerteten NSU-Propagandaclips beteiligt war, ließ sich bisher weder erhärten noch widerlegen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.05.2017, Seite 15, Antifaschismus

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