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31.03.2017
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Gegengutachten zu Zschäpe erstellt
München. Im Münchner NSU-Prozess will einer der Anwälte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe deren Schuldunfähigkeit feststellen lassen. Ein Psychiater habe bei ihr eine schwere dependente (abhängige) Persönlichkeitsstörung festgestellt, sagte Rechtsanwalt Mathias Grasel am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München. Er beantragte die Anhörung des Freiburger Psychiaters Joachim Bauer, der das Gutachten erstellt habe. Bauer habe Zschäpe sechsmal in der Untersuchungshaft besucht und insgesamt zwölf Stunden mit ihr gesprochen; sie habe das Verhältnis zu ihrer Mutter und »fortgesetzte körperliche Misshandlung« durch ihren Komplizen Uwe Böhnhardt thematisiert. Der Psychiater Henning Saß hatte sie zuvor als schuldfähig eingeschätzt – aufgrund zahlreicher Zeugenaussagen über ihre Persönlichkeit und Beobachtungen aus der Hauptverhandlung, der er seit 2013 beiwohnt. Zschäpe selbst hatte sich geweigert, mit Saß zu sprechen. (dpa/jW)
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