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Drostre

Best­meldung

Ende Februar 2017 teilte die Polizei im rheinland-pfälzischen Kaiserslautern mit, dass ein 16jähriger die Wohnung seiner Urgroßmutter verwüstet habe, weil der WLAN-Anschluss dort nicht funktioniert habe. Die öffentliche Empörung war groß, von jugendlicher Verrohung war die allgemeine Rede, und das trifft ja auch zu.

Dennoch ist mir die geäußerte Fassungslosigkeit in dem Fall zu einfach und zu preisgünstig. Schließlich verfügt der 16jährige über soviel Wahrheitsliebe, dass er für seine üble Laune und sein ekelhaftes Gebaren keinen Vorwand suchte, sondern den wahren Grund angab: Ein WLAN-Anschluss, auch ein von der eigenen 78jährigen Urgroßmutter zur Verfügung gestellter, hat gefälligst zu funktionieren, Punkt. Tut er es nicht, hat der WLAN- Verantwortliche eben die Folgen zu tragen.

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Ich stelle mir das Gerade-mal-drei-Haare-am Sack-und-nichts-in-der-Birne-Bürschchen vor Gericht vor. Konfrontiert mit der juristischen, aber moralisch unterfütterten Anklage wegen Vandalismus gibt der junge Mann an, das sei nun mal so, ohne WLAN laufe nichts, kein WLAN sei scheiße, Urgroßmutter hin oder her. Während der Jugendrichter noch nach Worten ringt, setzt der juvenile Delinquent noch eins drauf und brüllt: »Und das hier ist genau so ein Saftladen! In dieser abgefuckten Dreckshütte gibt es doch garantiert kein WLAN! Das ist doch das Letzte!«

Und fängt an, den Gerichtssaal kompetent zu vandalieren und zu zerlegen, denn das ist die vielbesungene Energie und das gepriesene Engagement der Jugend. Nicht der »von heute«, wie unsere Flennsusen zu jammern pflegen, sondern der von immer.

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.03.2017, Seite 11, Feuilleton

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