Zum Inhalt der Seite

DNA-Analyse soll ausgeweitet werden

Berlin. Der Polizei soll es nach Ansicht der Rechtspolitiker der großen Koalition künftig möglich sein, persönliche Merkmale aus DNA-Spuren zu verwenden. »Wenn es technisch möglich ist, aus DNA-Spuren mit hoher Wahrscheinlichkeit etwa die Augen- oder Haarfarbe festzustellen, dann muss die Polizei diese wichtigen Hinweise in ihrer Ermittlungsarbeit verwenden dürfen«, teilte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, am Dienstag mit. Ihm zufolge haben sich die Rechtspolitiker der Koalition am Montag darauf verständigt, noch in dieser Legislaturperiode die Strafprozessordnung entsprechend zu ändern. Bislang ermöglicht sie die Untersuchung von DNA-Material zur Feststellung der Abstammung und des Geschlechts von gesuchten mutmaßlichen Tätern. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 15.02.2017, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!