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Auschwitz-Prozess: Streit um Nebenkläger

Neubrandenburg. Im Prozess gegen den 96jährigen Hubert Z., ehemaliger SS-Sanitäter im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau, hat das Landgericht Neubrandenburg die Söhne einer dort ermordeten Frau erneut von der Nebenklage ausgeschlossen. Der Zug, mit dem die Mutter der Nebenkläger ins Konzentrationslager gebracht wurde, sei nicht von der Anklage der Schweriner Staatsanwaltschaft erfasst, teilte das Landgericht am Dienstag mit. Dies sei aber Voraussetzung, um als Nebenkläger zugelassen zu werden. Thomas Walther, Rechtsanwalt eines der in den USA lebenden Söhne, kündigte an, Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts beim Oberlandesgericht (OLG) in Rostock einzulegen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.02.2017, Seite 2, Inland

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