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Aus: Ausgabe vom 25.01.2017, Seite 5 / Inland
Konzernrecht

Gerichtsbeschluss: ­ADAC bleibt Verein

München. Das Amtsgericht München hat den Vereinsstatus des ADAC bestätigt. Eine Löschung aus dem Vereinsregister werde abgelehnt, das Amtsermittlungsverfahren eingestellt, teilte das Gericht am Dienstag mit. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb des Vereins könne nicht festgestellt werden. Der ADAC habe seine kommerziellen Tätigkeiten inzwischen in eine Aktiengesellschaft ausgelagert, deren Vorstand von Weisungen unabhängig sei. Der ADAC hatte sich nach Aufdeckung der Manipulationen beim Autopreis »Gelber Engel« 2014 von Grund auf reformiert. Um sich den Vereinsstatus mit Steuervorteilen und Ehrenamt zu erhalten, trennte er sein Versicherungs- und Verlagsgeschäft ab. Neben dem Verein und der Aktiengesellschaft wurde als dritte Säule die gemeinnützige ADAC-Stiftung geschaffen, die sich um Luftrettung und Verkehrserziehung kümmert. (dpa/jW)