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14.01.2017
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Verfassungsbeschwerde gegen »Datenhehlerei«
Berlin. Ein Bündnis von Bürgerrechtsorganisationen und Journalisten hat Verfassungsbeschwerde gegen einen neuen »Datenhehlereiparagraphen« im Strafgesetzbuch eingelegt. Damit werde der Umgang mit »geleakten« Daten unter Strafe gestellt, erklärten die Organisationen am Freitag in Berlin. Das Gesetz kriminalisiere einen wichtigen Teil der Arbeit investigativer Journalisten und ihrer Informanten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reichte die Verfassungsbeschwerde im Namen des Blogs netzpolitik.org, der Organisation »Reporter ohne Grenzen« sowie von sieben Journalisten und Bloggern ein. (AFP/jW)
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