Zum Inhalt der Seite

Keine Entscheidung über Silvia Gingolds Klage

Wiesbaden. Die Friedensaktivistin Silvia Gingold muss im Rechtsstreit um ihre Überwachung durch den hessischen Verfassungsschutz weiter auf eine Entscheidung warten. Das Wiesbadener Verwaltungsgericht verwies den Fall am Donnerstag zurück nach Kassel, wo bereits eine Klage der früheren Lehrerin anhängig ist. Die 70jährige, Tochter des kommunistischen Widerstandskämpfers und Verfolgten des Naziregimes Peter Gingold, will feststellen lassen, dass die jahrelange Datensammlung des Verfassungsschutzes über ihre Aktivitäten rechtswidrig war und eingestellt wird. Das Verfahren in Wiesbaden war von einer juristischen Auseinandersetzung in Kassel abgetrennt worden. In dem Prozess geht es um die Einsicht in alle über sie existierenden Daten und deren Löschung beim hessischen Verfassungsschutz. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 13.01.2017, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!