Zum Inhalt der Seite
Doping

Erstmals Strafbefehle

Tuttlingen. Erstmals nach der Einführung des Antidopinggesetzes bestraft ein Gericht zwei Spitzensportler. Zwei Ringern des ASV Nendingen sind vom Amtsgericht Tuttlingen Strafbefehle zugestellt worden, die sie zur Zahlung von Geldstrafen verpflichten, nachdem bei ihren Dopingproben Spuren des seit Anfang 2016 verbotenen Mittels Meldonium gefunden worden waren. (sid/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 12.01.2017, Seite 16, Sport

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!