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Legaler Raub

Nach Ansicht des Mainzer Kriminalarchäologen Michael Müller-Karpe fördert das neue Kulturgutschutzgesetz den Handel mit antiken Stücken, statt ihn einzudämmen. »Das Gesetz ist verheerend«, sagte er dpa. Durch die Regelungen würden Raubgrabungsstücke, die aus der Zeit vor 2007 stammen, legalisiert. Auch die Funde aus frischen Plünderungen könnte so problemlos vermarktet werden, sagte Müller-Karpe. »Der Händler muss sich lediglich ein Papier beschaffen, aus dem hervorgeht, dass das betreffende Objekt bereits vor dem Stichtag in Deutschland gewesen ist.« (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.12.2016, Seite 11, Feuilleton

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