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Justiz befasst sich mit Facebook-Chef

München. Die Staatsanwaltschaft München I prüft die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg und andere ranghohe Manager des sozialen Netzwerks wegen des Verdachts der Beihilfe zu Volksverhetzung und ähnlicher Delikte. Das bestätigte die Anklagebehörde in der bayerischen Hauptstadt am Montag.

»Es ist nunmehr zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaft München I örtlich zuständig ist und ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben ist«, erklärte die Staatsanwaltschaft. Ausgangspunkt sei die Anzeige eines Anwalts gegen Zuckerberg und andere, die angeblich Hasskommentare auf der Internetplattform zugelassen hätten. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.11.2016, Seite 15, Medien

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