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Prinzip »Nein heißt nein« ist Gesetz

Berlin. Im Sexualstrafrecht gilt künftig das Prinzip »Nein heißt nein«: Der Bundestag beschloss am Donnerstag einstimmig das neue Gesetz, mit dem eine sexuelle Handlung auch dann als Vergewaltigung gewertet wird, wenn sich das Opfer nicht aktiv wehrt. Die Straftat liegt künftig auch dann vor, wenn das Opfer durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringt, dass es mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden ist.

Im Zuge der Neuregelung wird zudem der Straftatbestand »Sexuelle Belästigung« eingeführt. Damit können künftig auch Übergriffe geahndet werden, die aus Gruppen heraus begangen werden wie in der Silvesternacht in Köln. Dabei hatten überwiegend nordafrikanische Männer massenhaft Frauen begrapscht. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.07.2016, Seite 15, Feminismus

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