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Gericht: 40 Prozent Anzahlung sind zu viel

Berlin. Der Reiseveranstalter TUI darf für Pauschalreisen keine Anzahlung in Höhe von 40 Prozent des Preises verlangen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem am Donnerstag vom Verbraucherzentrale-Bundesverband veröffentlichten Urteil. Demnach ist eine Anzahlung über 20 Prozent nur im Einzelfall zulässig. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.07.2016, Seite 5, Inland

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