Berlin. Der Reiseveranstalter TUI darf für Pauschalreisen keine Anzahlung in Höhe von 40 Prozent des Preises verlangen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem am Donnerstag vom Verbraucherzentrale-Bundesverband veröffentlichten Urteil. Demnach ist eine Anzahlung über 20 Prozent nur im Einzelfall zulässig. (AFP/jW)