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Gericht: Kein Ehrendoktor für Snowden

Schwerin. Die Universität Rostock kann dem früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden vorerst nicht die Ehrendoktorwürde verleihen. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin reicht dafür die Begründung der Philosophischen Fakultät nicht aus. Die Richter verwiesen in ihrer Entscheidung am Mittwoch auf das Hochschulrecht Mecklenburg-Vorpommerns.

Anders als in anderen Bundesländern sei darin die Verleihung der Ehrendoktorwürde an eine »hervorragende« oder auch »besondere« wissenschaftliche Leistung geknüpft, hieß es. Die Fakultät hingegen habe die beabsichtigte Ehrung auch mit der gesellschaftlichen und politischen Bedeutung von Snowdens Enthüllungen begründet und damit versucht, den rechtlichen Rahmen unzulässig auszuweiten, hieß es. Der Rektor der Universität habe das Verfahren zu Recht gestoppt. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.06.2016, Seite 4, Inland

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