-
16.06.2016
- → Inland
Gericht: Kein Ehrendoktor für Snowden
Schwerin. Die Universität Rostock kann dem früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden vorerst nicht die Ehrendoktorwürde verleihen. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin reicht dafür die Begründung der Philosophischen Fakultät nicht aus. Die Richter verwiesen in ihrer Entscheidung am Mittwoch auf das Hochschulrecht Mecklenburg-Vorpommerns.
Anders als in anderen Bundesländern sei darin die Verleihung der Ehrendoktorwürde an eine »hervorragende« oder auch »besondere« wissenschaftliche Leistung geknüpft, hieß es. Die Fakultät hingegen habe die beabsichtigte Ehrung auch mit der gesellschaftlichen und politischen Bedeutung von Snowdens Enthüllungen begründet und damit versucht, den rechtlichen Rahmen unzulässig auszuweiten, hieß es. Der Rektor der Universität habe das Verfahren zu Recht gestoppt. (AFP/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
