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Strafverfahren gegen Staatstheater eingestellt

Mainz. Der Protest des Mainzer Staatstheaters in Form einer lautstark vorgetragenen »Ode an die Freude« gegen eine AfD-Kundgebung bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen. Das Strafverfahren sei eingestellt worden, teilte die zuständige Staatsanwaltschaft am Montag mit. Sänger und Musiker des Theaters hatten im November so laut Beethovens Hymne für Freiheit und Vielfalt gesungen, dass sie damit eine Kundgebung der rechtspopulistischen AfD mit dem Titel »Gegen das Asylchaos« störten. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.05.2016, Seite 4, Inland

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