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Aus: Ausgabe vom 15.03.2016, Seite 4 / Inland

Zehn Jahre Haft für Überläufer gefordert

München. Im Münchner Spionageprozess gegen einen ehemaligen BND-Mitarbeiter hat die Verteidigung den Strafantrag der Anklage auf zehn Jahre Haft als deutlich überhöht bezeichnet – ohne jedoch selbst ein konkretes Strafmaß zu fordern. Der Bundesrepublik sei kein erkennbarer Schaden entstanden, argumentierten die Anwälte am Montag vor dem Münchner Oberlandesgericht. Der Angeklagte habe ein umfassendes Geständnis abgelegt und seine Tat aufrichtig bereut. Zwischen 2008 und 2014 soll er mehr als 200 teils streng geheime und brisante Dokumente des Bundesnachrichtendienstes an den US-Geheimdienst CIA weitergegeben und dafür mindestens 80.000 Euro kassiert haben. (dpa/jW)