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Vor-Ort-Kontrollen nach Rüstungsexporten

Berlin. Nach dem Bekanntwerden von Weiterverkäufen deutscher Waffen in Krisengebieten will die Bundesregierung die Kontrolle von Rüstungsexporten ausweiten. Das Kabinett schuf am Mittwoch die rechtlichen Voraussetzungen für sogenannte »Post-Shipment-Kontrollen«, die eine Prüfung deutscher Rüstungsexporte in den Bestimmungsländern vor Ort ermöglichen sollen. Bislang können lediglich bei Kriegswaffen Vor-Ort-Kontrollen vorgenommen werden. Mit der jetzt beschlossenen Verordnung soll dies auch für sonstige Rüstungsgüter wie Pistolen oder Scharfschützengewehre gelten. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.03.2016, Seite 2, Inland

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