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Wie oft wird die »Rechtmäßigkeit« geprüft?
Kaum Entlassungen aus Sicherungsverwahrung: Die Beweislast wird umgekehrt, kritisiert Björn Marquart
Im Mai 2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Sicherungsverwahrung für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Warum sind Sie noch in dieser Form der Gefangenschaft untergebracht?
Trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden Menschen weiterhin unter Auflagen auf unbestimmte Zeit so verwahrt. Hier werden die Gefangenen nach einer Negativprognose behandelt. Demzufolge versuchen Vollzug und Justiz, bis zur kleinsten Kleinigkeit alles zu verwenden, um einen Sicherungsverwahrten länger festzuhalten. Ich habe in den 16 Jahren hier zu wenige Entlassungen erlebt.
In Deutschland befinden sich derzeit rund 600 Menschen in Sicherungsverwahrung. Es handelt sich um eine präventiv begründete Maßnahme, nachdem die eigentliche Strafe schon abgesessen ist. Das Bundesverfassungsgericht sagt, die Unterbringung der aufgrund von Prognosen weiter Gefangenen müsse grundlegend besser sein als die im Strafvollzug, so sieht es das sogenannte Abstandsgebot vor. Weil sie zeitlich nach Verbüßung der Strafe folgt, darf sie keinen Strafcharakter haben. Ist Ihre Unterbringung besser als im normalen Strafvollzug?
Was das Räumliche angeht, sind wir Sicherungsverwahrten mit circa 18 Quadratmetern etwas besser gestellt. Allerdings ist das systemische Verfahren grundlegend dem Strafvollzug angepasst. Wir werden weiterhin von Justizbeamten behandelt. Wir sind ja nicht aus dem Strafvollzug raus. Man sagt uns zwar, wir sollen es nicht so empfinden, aber jeder, der hier einsitzt, hat nichts anderes als Strafcharakter vor sich.
Viele der in Sicherungsverwahrung gefangenen Menschen sind schon älter. Wie bewerten Sie die medizinische Versorgung?
Da kann ich aus eigener Erfahrung sprechen: Ich hatte einen gutartigen Tumor im Bauch, der entfernt wurde, und ich habe heute – noch nach drei Jahren – schmerzhafte Probleme damit. Die Ärzte wechseln häufig, eigentlich sind wir auf Konsiliarärzte angewiesen, doch Sparmaßnahmen machen jede Behandlung kompliziert. Die Versorgung durch die Sanitäter und Pfleger möchte ich nicht in Frage stellen. Doch die ärztliche Versorgung ist teilweise einfach nicht gegeben.
Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf intensivste psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung, um die »Gefährlichkeit zu minimieren«. Welche Behandlungsangebote gibt es für Menschen in Sicherungsverwahrung in der JVA Tegel?
So gut wie keine. Es gibt keine Gruppenaktivitäten in dem Sinne, nicht mal etwas wie »Basteln mit Makkaroni« oder ähnliches. Es gibt allerdings einen Lehrgang mit Computer ohne Internetzugang. Hier in der JVA Tegel gibt es leider nur therapeutische Gespräche, aber keine weiteren therapeutischen Maßnahmen.
Wie oft wird die »Rechtmäßigkeit« der Sicherungsverwahrung geprüft und von wem?
Die Strafvollstreckungskammer ist dafür zuständig, obwohl keiner weiß, welche Strafe hier vollstreckt werden soll, denn wir haben unsere doch längst abgesessen. Wenn jemand unter zehn Jahre auf diese Weise untergebracht ist, dann wird das jedes Jahr geprüft. Ist man mehr als zehn Jahre so verwahrt, wird das entweder alle neun oder sogar alle sechs Monate geprüft.
Wie kann man sich so eine Überprüfung vorstellen?
Da sitzen drei Richter, der Vorsitzende und zwei Beisitzende. Einmal im Jahr oder eben alle neun Monate wird man dorthin verbracht und muss dem Gericht – obwohl es genau umgekehrt sein sollte – den Nachweis erbringen, dass man sich gebessert und seine angebliche Gefährlichkeit reduziert hat. Die Beweislast wird umgekehrt.
Der Vollzug berichtet, ob verschiedene Maßnahmen erfüllt sind, zum Beispiel, ob eine Anbindung an den Sozialdienst und an den psychologischen Dienst besteht. Gegebenenfalls muss man einen Clean-Nachweis erbringen, wenn man drogenabhängig war oder ist. Wenn das alles erfüllt ist, denkt sich der Vollzug wieder neue Anordnungen aus, denen wir nachkommen müssen. Zusätzlich muss es einen therapeutischen Bericht geben. Eine externe forensische Fachkraft schreibt ein kriminalprognostisches Gutachten, das kostet eine Unmenge an Ressourcen und Geld.
Trotz des komplizierten Verfahrens möchte in der Regel leider niemand die Verantwortung für eine schrittweise Entlassung übernehmen, weder der Gutachter noch der Vollzug oder das Gericht.
Nach der Flucht eines Gefangenen während eines begleiteten Ausgangs im Sommer 2024 fror die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg von der CDU vorübergehend alle begleiteten Ausgänge für Sicherungsverwahrte ein. Da solche Ausgänge rechtlich als zwingende Vorbereitung für eine spätere Entlassung vorgeschrieben sind, hat diese Maßnahme mögliche Entlassungen in Berlin de facto blockiert oder stark verzögert. Wie sind dann die Aussichten, die Sicherheitsverwahrung verlassen zu können?
Schlecht. Ganz, ganz grundlegend schlecht.
→ Björn Marquart (Name geändert) sitzt seit 16 Jahren in Sicherungsverwahrung in der JVA Tegel in Berlin.
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