Berlin. Nach dem Bekanntwerden von Weiterverkäufen deutscher Waffen in Krisengebieten will die Bundesregierung die Kontrolle von Rüstungsexporten ausweiten. Das Kabinett schuf am Mittwoch die rechtlichen Voraussetzungen für sogenannte »Post-Shipment-Kontrollen«, die eine Prüfung deutscher Rüstungsexporte in den Bestimmungsländern vor Ort ermöglichen sollen. Bislang können lediglich bei Kriegswaffen Vor-Ort-Kontrollen vorgenommen werden. Mit der jetzt beschlossenen Verordnung soll dies auch für sonstige Rüstungsgüter wie Pistolen oder Scharfschützengewehre gelten. (AFP/jW)