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Hamburg: Datenbank der Polizei rechtswidrig

Hamburg. Die seit fast zehn Jahren von der Hamburger Polizei geführte Datei über gewaltbereite Fußballfans ist aus Sicht des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar rechtswidrig. »Das Ausmaß der Speicherung« der Informationen »von Betroffenen, gerade aber auch von Kontakt- und Begleitpersonen unter Vernachlässigung grundlegender datenschutzrechtlicher Anforderungen ist nicht akzeptabel«, erklärte er am Mittwoch. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.02.2016, Seite 4, Inland

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