-
18.02.2016
- → Inland
Hamburg: Datenbank der Polizei rechtswidrig
Hamburg. Die seit fast zehn Jahren von der Hamburger Polizei geführte Datei über gewaltbereite Fußballfans ist aus Sicht des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar rechtswidrig. »Das Ausmaß der Speicherung« der Informationen »von Betroffenen, gerade aber auch von Kontakt- und Begleitpersonen unter Vernachlässigung grundlegender datenschutzrechtlicher Anforderungen ist nicht akzeptabel«, erklärte er am Mittwoch. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!