Zum Inhalt der Seite

Let it stream

Die Musik der Beatles ist seit Heiligabend bei Streaming-Diensten verfügbar. Bis dahin gab es die Songs der »Fab Four« legal nur auf Tonträgern oder als kostenpflichtige Downloads. Nun steht sie auch in neun Diensten zur Verfügung, die Musik direkt aus dem Netz abspielen. Neben dem Marktführer Spotify sind das Apple Music, Deezer, Napster, Google Play Music, Slacker, Amazon Prime Music, Microsoft Groove und der Service Tidal von Jay-Z, wie die Beatles-Plattenfirma Apple Corps und der Musikkonzern Universal Music mitteilten. Die Abneigung gegen Streaming-Dienste hat im Dezember auch Herbert Grönemeyer zum Teil überwunden. Sein Werk ist bei Apple Music verfügbar. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 28.12.2015, Seite 11, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!