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Kinderförderungsgesetz gekippt

Dessau-Roßlau. Das Kinderförderungsgesetz in Sachsen-Anhalt ist in Teilen rechtswidrig. Dies hat das Verfassungsgericht des Bundeslandes am Dienstag in Dessau-Roßlau entschieden. 63 Kommunen hatten das Gericht angerufen, weil sie sich in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt sehen. Das Parlament hatte das Gesetz 2013 geändert. Demnach sollen vor allem die Kreise und nicht die Städte und Gemeinden für die Kitas zuständig sein. Zudem wurde die Kostenverteilung neu geregelt. Das Verfassungsgericht bemängelte in seinem Urteil Regelungen zur Finanzierung. Der Landtag muss das Gesetz nun nachbessern. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.10.2015, Seite 5, Inland

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