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Mindestlohn für Prospektzusteller

Berlin. Zeitungszusteller können schon vor dem Jahr 2017 mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro rechnen. Das teilte die Gewerkschaft ver.di am Donnerstag mit. Der Lohn gelte dann, wenn die Zeitungsboten auch Werbeprospekte zustellen, die nicht maschinell in der Druckerei, sondern mindestens teilweise per Hand vom Boten in die Zeitung eingelegt werden. Das Arbeitsgericht Nienburg (Weser) entschied dementsprechend (Aktenzeichen 2 Ca 151/15). Der Mindestlohn gilt seit Januar 2015, Zeitungszusteller fielen bisher unter eine Ausnahmeregelung. Sie sollten erst ab 2017 8,50 pro Stunde erhalten. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.08.2015, Seite 5, Inland

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