-
20.06.2015
- → Inland
Charité-Beschäftigte dürfen streiken
Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin hat am Freitag eine Klage zurückgewiesen, mit der die Charité das Streikrecht ihrer Mitarbeiter aushebeln wollte. Das Klinikum hatte versucht, mit einer einstweiligen Verfügung den unbefristeten Ausstand ab dem 22. Juni zu verhindern, zu dem die Gewerkschaft ver.di ihre Mitglieder unter den Beschäftigten aufgerufen hat. Die Charité verwies dabei unter anderem auf die Gefährdung der Patienten. Das Gericht sieht deren Sicherheit aber durch eine Notdienstvereinbarung gewährleistet. »Die unternehmerische Freiheit hört da auf, wo der Gesundheitsschutz für die Beschäftigten anfängt.« Mit diesem Satz bestätigte der Richter nach Angaben von ver.di die Rechtsauffassung der Gewerkschaft, die in der Tarifauseinandersetzung mehr Personal fordert. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!