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Aus: Ausgabe vom 06.05.2015, Seite 5 / Inland

Richter regeln Lohn für Richter

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag erstmals Kriterien für die Mindestbesoldung von Richtern und Staatsanwälten festgelegt. Die Bezahlung der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt sei zeitweise viel zu gering und damit verfassungswidrig gewesen, so das Gericht. Das Grundgesetz verpflichte den Dienstherrn dazu, seine Beamten, Richter und Staatsanwälte sowie deren Familien lebenslang angemessen zu alimentieren, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Wie viel die etwa 20.000 Richter und 5.000 Staatsanwälte verdienen, ist seit 2006 je nach Bundesland unterschiedlich. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes bekommt ein 27jähriger lediger Berufsanfänger derzeit im Saarland brutto 3.235 Euro, einer in Bayern dagegen 4.070 Euro. Die Besoldung in Sachsen-Anhalt zwischen 2008 und 2010 sei »evident unzureichend« gewesen, hieß es. (dpa/jW)