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Strengere Regeln für Hirntod-Diagnose

Berlin. Nach einiger Verunsicherung bei potentiellen Organspendern hat die Bundesärztekammer (BÄK) die Regeln zur Feststellung des Hirntodes verschärft. Künftig muss einer der beiden Ärzte, die den Hirntod diagnostizieren, Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein, sich also mit Nerven, Gehirn und Rückenmark auskennen. Das Gesundheitsministerium bestätigte am Donnerstag, dass die überarbeiteten Richtlinien der BÄK genehmigt worden seien. Zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet. Die Feststellung des Hirntodes ist Voraussetzung für eine Organspende. (dpa/jW)

 

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.05.2015, Seite 5, Inland

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