Zum Inhalt der Seite

Deutsche Sänger

Der Plagiatsprozess gegen Bushido muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof verwies am Donnerstag den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberlandesgericht Hamburg zurück. Die rechte französische Metal-Band Dark Sanctuary hatte den Rapper verklagt, weil er für sein Album »Von der Skyline zum Bordstein zurück« kurze Tonsequenzen aus ihren Liedern verwendet haben soll. Nur ein versierter Sachverständiger könne beurteilen, ob diese schützenswert seien, sagte der Vorsitzende Richter.

Heino dagegen freut sich über neue Fans, seitdem er so tut, als wäre er Rockmusiker. Auf Sylt sagte er: »Früher hieß es, ›kann ich ein Autogramm für meine Oma haben‹? Heute fragen junge Leute: ›Heino, kann ich mit Ihnen ein Selfie machen?‹« Dabei habe er sich nicht verändert: »Der Mensch ist geblieben, die Stimme ist geblieben, die Brille ist geblieben.« (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 18.04.2015, Seite 10, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!