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GDL muss ehemaligen Vize weiterbeschäftigen

Frankfurt am Main. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ist vor Gericht unterlegen. Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte am Montag, dass die Absetzung von deren ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden Thorsten Weske im April 2013 widerrechtlich ist. Es verurteilte die GDL nun, Weske weiterzubeschäftigen. Gegen die Entscheidung ist Berufung möglich. Weske hatte sich unter anderem für einen moderateren Kurs in den Verhandlungen mit der Bahn eingesetzt. Die GDL äußerte sich nicht zu den Folgen des Urteils. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.03.2015, Seite 9, Kapital & Arbeit

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