-
15.01.2015
- → Inland
Urteil: BAföG-Regelung für Miete rechtens
Mainz. Studierende, die mit ihren Eltern leben, müssen mit weniger BAföG auskommen. Das gelte auch, wenn die Eltern Sozialleistungen beziehen, entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Der klagende Student wollte einen Mietzuschuss von 224 Euro statt der ihm zugesprochenen 49 Euro, da seine Mutter Hartz IV beziehe und er anteilig Mietkosten bezahle. Das Gericht lehnte seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe ab. Wer mit seinen Eltern zusammenlebe, erhalte laut der BAföG-Regelung immer die niedrigere Pauschale für den Mietzuschuss. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!